Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem BbgAföG für Schülerinnen und Schüler online stellen!
Unter Hilfe
erhalten Sie wichtige Tipps und Informationen zu dieser Webseite.
Wichtiger Hinweis
zum Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz
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Ausbildungsförderung wird frühestens für den Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Stellen Sie Ihren Antrag vor dem Ablauf dieses Monats.
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Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn Ihr Antrag nicht sofort bearbeitet werden kann. Sie erhalten die Förderung rückwirkend auch für bereits vergangene Anspruchsmonate.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte wählen Sie den Sitz der zuständigen Behörde aus der Liste aus. Die Anschrift der zuständigen Behörde wird Ihnen dann unten angezeigt.
Nicht elektronisch übermittelbare Formblätter
Das nachstehende Formular müssen Sie noch von Ihrer Schule ergänzen lassen.
Dieses Formular können Sie im Anschluss elektronisch übermitteln (Link "Upload", siehe oben)" oder via E-Mail im Anhang versenden.