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Weitere Hinweise finden Sie unter Hilfe (1. Systemvoraussetzungen)

Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem BbgAföG für Schülerinnen und Schüler online stellen!

Unter Hilfe erhalten Sie wichtige Tipps und Informationen zu dieser Webseite.

Wichtiger Hinweis

zum Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz

  • Ausbildungsförderung wird frühestens für den Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Stellen Sie Ihren Antrag vor dem Ablauf dieses Monats.
  • Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn Ihr Antrag nicht sofort bearbeitet werden kann. Sie erhalten die Förderung rückwirkend auch für bereits vergangene Anspruchsmonate.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte wählen Sie den Sitz der zuständigen Behörde aus der Liste aus. Die Anschrift der zuständigen Behörde wird Ihnen dann unten angezeigt.

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung:

- zur Anzeige der Anschrift bitte oben eine Auswahl treffen -

Hier finden Sie alle online zur Verfügung stehenden Formulare:

Formblätter, die in der Regel nur eine Unterschrift benötigen, können über die Online-Ausweisfunktion (gekennzeichnet mit dem Symbol) abgegeben werden.

Nicht elektronisch übermittelbare Formblätter

Das nachstehende Formular müssen Sie noch von Ihrer Schule ergänzen lassen. Dieses Formular können Sie im Anschluss elektronisch übermitteln (Link "Upload", siehe oben)" oder via E-Mail im Anhang versenden.

Alle Formblätter können unter www.mwfk.brandenburg.de heruntergeladen werden.