Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem BAföG für Auslandsaufenthalte online stellen!

Für die Förderung einer Ausbildung in den Ländern Afrikas oder Ozeaniens (nicht Australien) ist das Studentenwerk Frankfurt (Oder) zuständig.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, kann gefördert werden:

  • High School – Besuch
  • Auslandspraktikum
  • Auslandsstudium

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie beim Studentenwerk Frankfurt (Oder).
Die Anschrift des Studentenwerkes wird Ihnen nach Auswahl des Studienortes angezeigt.

Sofern Sie Leistungen für eine Ausbildung in einem anderen Land beantragen möchten, entnehmen Sie das zuständige Amt bitte unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php und reichen Ihren Antrag dort ein.

Unter Hilfe erhalten Sie wichtige Tipps und Informationen zu dieser Webseite.


Bitte wählen Sie Ihren Studienort aus:

Ausbildungsstätte:

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung:

- zur Anzeige des Amtes bitte Land und Ausbildungsstätte auswählen -

Nicht elektronisch übermittelbare Formblätter

Die nachstehenden Formblätter müssen Sie noch von Ihrer Ausbildungsstätte ergänzen lassen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorlegen. Diese Formulare können Sie im Anschluss elektronisch übermitteln (Link "Upload", siehe oben)" oder via E-Mail im Anhang versenden.

  • PDF: Formblatt 2 (Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte)
    Bei Studium bitte alternativ die Bescheinigung nach § 9 BAföG Ihrer Hochschule einreichen! Im schulischen Bereich gibt es keine Alternative zu Formblatt 2!
  • PDF: Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung der Hochschule, Akademie oder Höhere Fachschule)
    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, ob die Vorlage des Formblattes 5
    noch erforderlich oder ein Nachweis über die erreichten ECTS-Punkte ausreichend ist.
  • PDF: Antrag Härtefreibetrag

Alle weiteren Formblätter können unter www.bafög.de heruntergeladen werden.